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DSGVO Verstoß: Krankenhaus muss 105.000 EUR zahlen!

M.Sc. Chris Wojzechowski

Seit Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft – nun wird nach und nach ein DSGVO Verstoß nach dem anderen geahndet. Zahlreiche dieser Bescheide sollen ein finanzielles Signal aussenden. Ein Krankenhaus in Rheinland-Pfalz hat den Bußgeldbescheid in Höhe von 105.000 EUR akzeptiert.

Die besondere Sensibilität beim Umgang mit Gesundheitsdaten soll bei diesem Bußgeldbescheid betont werden.

Dieter Kugelmann ist der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Ein Vorfall im Krankenhaus, in dem eine Patientenverwechslung bei der Aufnahme stattgefunden hat, sorgt für die Verhängung des Bußgeldbescheids. Denn nach diesem Vorfall wurde zusätzlich eine falsche Rechnung ausgestellt. Was banal klingt, offenbart jedoch strukturelle technische und organisatorische Defizite beim Patientenmanagement.Da Bußgeldbescheid wurde mittlerweile vom Krankenhaus angenommen. Letzteres ist aktuell nicht selbstverständlich. Die in den letzten Wochen verhängten Bescheide werden auch gerne angefochten. Die aktuellen Vorfälle bei 1&1 und der Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE bestätigen dies.

9,95 und 14,5 Millionen hohe Bußgelder sorgen für viel Diskussion

Als die Datenschutzgrundverordnung 2018 in Kraft getreten ist, hatten die 10 und 20 Millionen EUR hohen Strafen unter anderem für volle Messehallen gesorgt. Schließlich will niemand eine existenzbedrohende Strafe verhängt bekommen. Nachdem nun lange nix bis wenig passiert ist geht es mittlerweile Schlag auf Schlag. Im Fokus der Diskussion stehen vor allem die 1&1 Telekom GmbH und die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE.

Letztere hat einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen EUR verhängt bekommen. Hier ging es um persönliche Daten im Archiv. Beim Telekommunikationsunternehmen handelt es sich um einen Fall, bei dem Informationen am Telefon preisgegeben wurden. Hier steht der Authentifizierungsprozess in der Kritik. Beide Unternehmen haben die Bescheide noch nicht anerkannt.


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Es bleibt vermutlich nicht der letzte DSGVO Verstoß.

Das Handling mit personbezogenen Daten kann teuer werden. Auf zahlreichen Websites ist auch heute noch nicht die korrekte Umsetzung der DSGVO zu erkennen. Die nächsten Abmahnungen lassen auch hier gewiss nicht lange auf sich warten.


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M.Sc. Chris Wojzechowski

Mein Name ist Chris Wojzechowski und ich habe vor wenigen Jahren meinen Master in Internet-Sicherheit in Gelsenkirchen studiert. Ich bin einer von zwei Geschäftsführern der AWARE7 GmbH und ausgebildeter IT-Risk Manager, IT-Grundschutz Praktiker (TÜV) und besitze die Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG. Unser Brot und Buttergeschäft ist die Durchführung von Penetrationstests. Wir setzen uns darüber hinaus für ein breites Verständnis für IT-Sicherheit in Europa ein und bieten aus diesem Grund den Großteil unserer Produkte kostenfrei an.